Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 65

§ 65 – Anpassung der Renten

Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden die Renten angepasst, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird.

Kurz erklärt

  • Die Renten werden jährlich am 1. Juli angepasst.
  • Der aktuelle Rentenwert wird durch einen neuen Rentenwert ersetzt.
  • Diese Anpassung betrifft alle Renten.
  • Die Anpassung erfolgt automatisch jedes Jahr.
  • Ziel ist es, die Renten an die wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.